Baumängel

Baumängel sind Abweichungen des Ist-Zustandes von dem vereinbarten Soll-Zustand, unabhängig davon, ob hierdurch ein Bauschaden entstanden ist. Der Soll-Zustand definiert sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, der üblichen Beschaffenheit nach geltenden Vorschriften und Richtlinien, sowie den anerkannten Regeln der Technik. Allein schon die Feststellung des vereinbarten Soll-Zustandes bietet unter den Baubeteiligten erhebliches Konfliktpotential. Hieraus resultiert oftmals die Streitfrage, ob ein Baumangel vorliegt oder nicht.

Wir analysieren für Sie die in Ihrem Fall geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik und stellen so die übliche Beschaffenheit fest.

Wir vergleichen den Ist-Zustand mit der üblichen Beschaffenheit und treffen die technisch richtige Aussage, ob dahingehend ein Baumangel vorliegt.

Auf Wunsch bewerten wir die für Sie festgestellten Baumängel auch auf Hinnehmbarkeit, Mängelbeseitigungserfordernis oder Minderungsanspruch. Selbstverständlich können wir Ihnen auch ein geeignetes Mängelbeseitigungsverfahren ausarbeiten.

 

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