Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)    Stand 01/2020

  1. Individuell vereinbarte Stundensätze gelten zuzüglich geltender Umsatzsteuer
     
  2. Die Zahlung des Honorars erfolgt grundsätzlich bargeldlos
     
  3. Benötigte Materialien oder Auslagen, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung des Auftragnehmers stehen, können ohne besondere Rücksprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abgerechnet werden, soweit sie 5 Prozent des Auftragswertes nichtüberschreiten.
     
  4. Reisekosten werden nach Aufwand berechnet. Bei Zugfahrten und Flügen steht dem Auftragnehmer die Nutzung der ersten Klasse zu. PKW-Fahrten werden mit 0,60 EUR, zuzüglich geltender Umsatzsteuer, je gefahrenem Kilometer abgerechnet. Hinzukommen 15,00 EUR, zuzüglich geltender Umsatzsteuer, je 15 Minuten Fahrzeit.
     
  5. Notwendige Bauteilöffnungen und Probeentnahmen führt der Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten durch. Die entnommenen Proben stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung. Auch die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vor Probenahme führt der Auftraggeber eigenverantwortlich und auf eigene Kosten durch.
     
  6. Eventuell erforderliche Laboruntersuchungen werden zu den nachzuweisenden Laborkosten, zuzüglich anfallender Nebenkosten, abgerechnet.
     
  7. Die Zugänglichkeit zu den zu begutachtenden Bauteilen stellt der Auftraggeber, unter Beachtung aller berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften, auf eigene Kosten her und gewährt dem Auftragnehmer die kostenlose Benutzung.
     
  8. Grundsätzlich sind von der Begutachtung ausgeschlossen:
    Sämtliche technische Gebäudeausstattung, wie Elektro-, Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und sonstige Medieninstallationen, Photovoltaik und Wärmepumpen.

     
  9. Schriftliche Gutachten werden, einschließlich der Rechnung über das angefallene Honorar, dem Auftraggeber per Nachnahme zugesendet. Hierfür fallen Nachnahmegebühren in Höhe von 8,00 Euro, zuzüglich geltender Umsatzsteuer, an.
     
  10. Für Zweitausfertigungen von Gutachten werden 1,50 Euro, zuzüglich geltender Umsatzsteuer, pro Seite abgerechnet. Zuzüglich zu diesen Kosten werden, für den Versand des Gutachtens per Nachnahme, die Portokosten und eine Nachnahmegebühr von 8,00 Euro berechnet.
     
  11. Zur Deckung von Kosten und Auslagen aufwändiger Ortstermine, kann der Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss zwischen 30 bis 50 Prozent des Auftragswertes verlangen.
     
  12. Der Auftragnehmer erhält auf Anforderung Abschlagszahlungen für die erbrachten Leistungen.
     
  13. Bei einer gebotenen und von der vereinbarten Zeit- oder Pauschalvergütung abweichenden Honorarermittlung gemäß den §§ 3 ff. HOAI 2013, sind die jeweils zulässigen Höchstsätze vereinbart.
     
  14. Werden Leistungen des Auftragnehmers vor Gericht als Sachverständigenbeweis im Sinne der §§402ff. ZPO verwertet, steht dem Auftragnehmer die Differenzvergütung zur gerichtlichen Vergütung zu.
     
  15. Haftung
    Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer mangelhaften Leistung beruhen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Dies gilt auch für Schäden, die der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Vorbereitung seiner Leistungen verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. §639 BGB bleibt unberührt. Alle darüberhinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber die Leistungen des Auftragnehmers an Dritte weitergeben, so übernimmt er selbst die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund der Leistungen des Auftragnehmers entstehen. Er stellt den Auftragnehmer entsprechend von Haftungsansprüchen Dritter frei.

     
  16. Lösung des Vertrages
    1. Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Der Kündigungsgrund ist in der schriftlichen Kündigung darzulegen. Einer Kündigungsfrist bedarf es nicht.
    2. Wird aus einem Grunde gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so erhält der Auftragnehmer das Honorar nach den tatsächlich von ihm erbrachten und dem Auftraggeber nachgewiesenen Leistungen. Damit ist die erbrachte Teilleistung vergütet. Auf die restliche Honorarsumme, die sich auf noch nicht ausgeführte Teilleistungen bezieht, erhält der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen (§ 649 BGB).
    3. Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, so erhält der Auftragnehmer das Honorar nach den tatsächlich von ihm vertragsgemäß erbrachten und dem Auftraggeber nachgewiesenen Leistungen. Damit ist die erbrachte und verwertbare Teilleistung vergütet.
       
  17. Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Sachverständigenbüro Bormuth, Wolfsgartenstraße 11 in 67551 Worms

     
  18. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz des Sachverständigen Bormuth zuständige Gericht

     
  19. Datenschutz
    Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Es gelten unsere Erklärungen im Bereich Datenschutzerklärung

     
  20. Schlussbestimmung
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Es ist eine, der unwirksamen Bestimmung dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach, möglichst nahekommende andere Bestimmung zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Gleiches gilt für den Fall, dass sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

 

Mitglied der Technischen Akademie Südwest e.V.

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